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Wir haben aktuell eine bisher nie dagewesenen angespannte Situation an den Energiebeschaffungsmärkten. Wie Sie sicherlich bereits den Medien entnommen haben, hat sich die Lage an den Energiemärkten nochmals deutlich verschärft. Vor allem erheblich geringere russische Gasexporte nach Deutschland treiben den Börsenpreis und verursachen spürbare Verwerfungen an den Gas- und Strommärkten.
Um die Sicherheit der Gasversorgung zu gewährleisten hat der Gesetzgeber beschlossen, zum 01. Oktober 2022 zwei neue Umlagen einzuführen. Die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher sowie für weitere Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gasmarktes – insbesondere die Beschaffung von fehlenden Gasmengen – werden zeitlich befristet bis zum 01.04.2024 mit 2,588 ct/kWh (brutto) über die Gasbeschaffungsumlage nach § 26 EnSiG bzw. bis zum 01.04.2025 mit 0,063 ct/kWh (brutto) über die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG auf alle Gaskundinnen und -kunden umgelegt.
Die schon bestehende Bilanzierungsumlage zur Finanzierung von Regel- und Ausgleichsenergie wird auf 0,610 ct/kWh (brutto) erhöht.Daher müssen auch wir auf diese Situation reagieren und geben die Umlagen „Eins zu Eins“ an Sie weiter. Der Arbeitspreis in der allgemeinen Grundversorgung steigt insgesamt um 3,26 ct/kWh (brutto). Der Grundpreis bleibt unberührt. Rechtsgrundlage und Voraussetzung dieser Preisanpassung sind die §§ 5, 5a GasGVV.
Aufgrund der geplanten Mehrwertsteuersenkung auf 7% für Gas ist eine Abschlagsanpassung bis zum Jahresende aus unserer Sicht nicht notwendig.UPDATE: Die von der Bundesregierung beschlossene Gasbeschaffungsumlage nach §26 Energiesicherungsgesetzt (EnSiG) in Höhe von 2,588ct/kWh (brutto) wurde am 29. September 2022 gekippt. Es werden von uns also nur die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher, die Gasspeicherumlage, nach §35e Energiewirtschaftsgesetzt (EnWG) in Höhe von 0,063 ct/kWh (brutto) sowie die SLP Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,610 ct/kWh (brutto) an unsere Kunden weitergegeben.
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Hs*= Brennwert. Alle Preise in Klammern sind Nettopreise. Alle Preise ohne Klammern sind Bruttopreise (19% MwSt).Arbeitspreis in Ct je kWh Hs* Grundpreis je Zähler in €/Monat bis 2.680 kWh 14,74 (12,39) 9,72 (8,17) 2.681 bis 10.000 14,30 (12,02) 10,71 (9,00) 10.001 bis 400.000 13,95 (11,72) 13,69 (11,50) -
Hs*= Brennwert. Alle Preise in Klammern sind Nettopreise. Alle Preise ohne Klammern sind Bruttopreise (7% MwSt).Arbeitspreis in Ct je kWh Hs* Grundpreis je Zähler in €/Monat bis 2.680 kWh 13,26 (12,39) 8,74 (8,17) 2.681 bis 10.000 12,86 (12,02) 9,63 (9,00) 10.001 bis 400.000 12,54 (11,72) 12,31 (11,50) -
Hs*= Brennwert. Alle Preise in Klammern sind Nettopreise. Alle Preise ohne Klammern sind Bruttopreise (7% MwSt).Arbeitspreis in Ct je kWh Hs* Grundpreis je Zähler in €/Monat bis 2.680 kWh 16,88 (15,78) 8,74 (8,17) 2.681 bis 10.000 16,49 (15,41) 9,63 (9,00) 10.001 bis 400.000 16,17 (15,11) 12,31 (11,50) -
Hs*= Brennwert. Alle Preise in Klammern sind Nettopreise. Alle Preise ohne Klammern sind Bruttopreise (7% MwSt).Arbeitspreis in Ct je kWh Hs* Grundpreis je Zähler in €/Monat bis 2.680 kWh 17,49 (16,35) 8,74 (8,17) 2.681 bis 10.000 17,10 (15,98) 9,63 (9,00) 10.001 bis 400.000 16,78 (15,68) 12,31 (11,50) -
* Die Belieferung von Nicht-Haushaltskunden mit Strom und Erdgas erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Ersatzversorgung im Sinne § 38 EnWG. Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben. Zusätzlich zu Grund- und Arbeitspreis werden die im Lieferzeitraum gültigen Netzentgelte sowie Steuern, Abgaben, Umlagen und sonstige staatlich veranlasste Belastungen in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe zur Abrechnung gebracht.Arbeitspreis in Ct je kWh Hs* Grundpreis je Zähler in €/Monat ab 10.000 kWh 35,92 (33,57) 11,45 (10,70) -
Unser Gaspreis setzt sich wie folgt zusammen:
Hier finden Sie detaillierte Preiszusammensetzungen der letzten Jahre
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Allgemeine gesetzliche Versorgungsbestimmungen
Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen. Bitte klicken Sie auf die jeweiligen Links, um die Dokumente zu öffnen.
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Weiterführende Informationen, Anträge und Formulare
Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Gastarifen.
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FAQ für schwankende Brennwerte im L-Gas
Bislang erhielten wir unser L-Gas aus dem Groninger Gasfeld. Die Förderung löst im Norden der Niederlande zunehmend Erdbeben aus, so dass sie sich entschlossen hat die L-Gas Förderung zur Vermeidung weiterer Erdbeben einzustellen. Unser vorgelagerter Ferngasnetzbetreiber GTG Nord und Gasunie nimmt ab sofort die Blending-Anlagen in Betrieb. In diesen mischen sie L- mit H-Gas, um so die niederländische L-Gas-Förderung zu entlasten. Der Vorteil: Sie erhalten auch weiterhin L-Gas gemäß den technischen Regelwerken – DVGW Arbeitsblätter G260/262 und G 685. Wieso ist das wichtig für Sie? Sollte es zu Störungen Ihrer Heizungsanlage kommen, so könnte der Grund der höhere Wobbe-Index von bis zu 13 kWh/m³ und der höhere Brennwert des gemischten L-Gases sein. Manche sensible Anlagen brauchen dann eine andere Einstellung. Wir haben uns erlaubt in der FAQ die Antworten auf die häufig gestellten Fragen aufzuführen. Sollten Sie dennoch Fragen haben, so wenden Sie sich gerne an die Stadtwerke Norderney GmbH.