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Hinweis

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden! Aus betriebsinternen Gründen bleibt das Kundencenter in den kommenden vier Wochen jeweils mittwochs (20.03., 27.03., 03.04. und 10.4.) ganztägig geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Die Störungsstelle der Stadtwerke ist jederzeit über die Telefonnummer 04932-1001 erreichbar!

eMobility

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Mobilität der Zukunft

  • Der Elektromobilität gehört die Zukunft, sodass die Anzahl der auf Deutschlands Straßen verkehrenden Elektroautos stetig zunimmt. Auch die hiesigen Stadtwerke setzen auf klimafreundlicheren Verkehr, stellen ihren Fuhrpark bereits seit 2012 Stück für Stück auf elektrisch betriebene Fahrzeuge um – und treiben den Ausbau der entsprechenden Infrastruktur maßgeblich voran. Neben der Errichtung moderner Ladesäulen, konzentrieren sich die Verantwortlichen dabei zunehmend auf die Installation von Ladestationen und Wallboxen für den gewerblichen und privaten Gebrauch.

  • Meldeformular für Ladesäulen

    Ob im öffentlichen Raum oder auf privatem Gelände – Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Dazu sind alle Betreiber von Ladeeinrichtungen seit der Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung im März 2019 verpflichtet. Ausgenommen von diesen Forderungen sind Ladepunkte von höchstens 3,7 Kilowatt. Die Meldung über den Aufbau sollte mindestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn des Aufbaus von Ladepunkten erfolgen.