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1. Einleitung
Die Stadtwerke Norderney GmbH setzt sich dafür ein, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG i. V. m. § 3 Abs. 1 BFSG, sowie der zugrunde liegenden Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich vorliegend an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://stadtwerke-norderney.de/ -
2. Stand der Barrierefreiheit
Diese Website ist teilweise barrierefrei, da nicht alle Anforderungen vollständig erfüllt sind.
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3. Nicht barrierefreie Inhalte
a) Technische Barrieren
Einige Funktionen der Website sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei nutzbar. Dazu zählen vereinzelte Probleme bei der Bedienung mit assistiven Technologien. Zudem kann es vorkommen, dass bestimmte Multimedia-Inhalte oder interaktive Elemente nicht in vollem Umfang zugänglich sind.
b) Inhaltliche Barrieren
Die Struktur und Gliederung der Inhalte ist an einigen Stellen noch nicht vollständig für alle Nutzer:innen optimiert. Dies betrifft beispielsweise die Reihenfolge von Überschriften oder die Eindeutigkeit bestimmter Linktexte, wodurch die Orientierung für Screenreader-Nutzer:innen teilweise erschwert sein kann.
c) Farb- und Designprobleme
An einzelnen Stellen weist die Website Kontrastwerte auf, die nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreiheitsstandards entsprechen. Dadurch kann es in Einzelfällen zu Einschränkungen bei der Lesbarkeit kommen.
d) Unverhältnismäßige Belastung
Nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 kann für bestimmte Inhalte eine Ausnahme aufgrund unverhältnismäßiger Belastung geltend gemacht werden. Trotz unserer Bemühungen ist es uns derzeit nicht möglich, folgende Inhalte vollständig barrierefrei anzubieten:
3a. Weitere Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung
- Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Stellen Sie sicher, dass die Beschreibung der angebotenen Dienstleistung in einem barrierefreien Format verfügbar ist.
• Beschreibungen und Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Ergänzen Sie verständliche, strukturierte Informationen, die den Ablauf und die Durchführung der Dienstleistung nachvollziehbar erklären.
- Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
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4. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 31.08.2025 erstellt.
Methodik der Prüfung:
Selbstbewertung (interne Tests mit verschiedenen Browsern und Tastaturnavigation) sowie als teilweise automatisierter Tests mit WAVE. -
5. Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Nutzung unserer Website auffallen oder sollten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
Stadtwerke Norderney GmbH
Jann-Berghaus-Straße 34
26548 NorderneyTel: 0 49 32 / 8 79 – 0
Fax: 0 49 32 / 8 79 – 90
E-Mail:Falls Sie Inhalte oder Dokumente in einer barrierefreien Version benötigen, stellen wir Ihnen diese auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist bereit.
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6. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 5 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:Baden-Württemberg:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 StuttgartTelefon: 0711 123 39375
E-Mail:
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/Bayern:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail:Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Berlin | Saarland
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 BerlinE-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Online-Formular auf der Website der Schlichtungsstelle
Telefon: 030 185 272 805
Fax: 030 185 272 901Brandenburg
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
Haus S
14467 PotsdamE-Mail:
Telefon: 0331/866-5048Bremen
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden.
Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.Hessen
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium GießenProf. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSGLandgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail:Mecklenburg Vorpommern
Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.- Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.
- Per E-Mail an: .
- Per Brief an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124, 19055 Schwerin.
Niedersachsen
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:◦Telefon: 0511/120-4010
NRW
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.Rheinland-Pfalz
Ellen Kubica
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 MainzTel.: 06131 16-5342
Fax: 06131 16 17- 5342
durchsetzungsstelle(at)mastd.rlp.de
www.lb.rlp.deSachsen
Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 DresdenTelefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail:
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.deSachsen-Anhalt
Bei Fragen zu dieser Vorlage stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt gern zur Verfügung.Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/AnhaltTelefon: +49 39 23 / 75 1 – 69
E-Mail:Schleswig-Holstein
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit BehinderungBüroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 KielPostanschrift
Postfach 7121
24171 KielTelefon: 0431 988-1620
E-Mail:Thüringen
Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: http://www.thueringen.de/th10/bb/ Direkt kontaktieren können Sie die DurchsetzungssteHamburg:
Hamburger IT-Schlichtungsstelle
c/o Handelskammer Hamburg
Geschäftsbereich Recht & Fair Play
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg