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Netzanschluss

Netzanschluss

  • Allgemeine vertragliche Bedingungen Netzanschluss

    Die Stadtwerke Norderney GmbH ist ab dem 8. November 2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Verordnung über über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck- (Niederdruckanschlussverordnung NDAV) vom 01. November 2006 (BGBI. IS.2485, siehe Menüpunkt “Gesetzliche Grundlage” auf dieser Internetseite) jedermann an ihr Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten.

    Die Bedingungen der Niederdruckanschlussverordnung gelten nach Maßgabe der Verordnung mit Wirkung ab dem 8. November 2006 für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse sowie für alle Netzanschlussverhältnisse und- verträge, die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden.

    Bestehende Verträge über den Netzanschluss sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Niederdruckanschlussverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Niederdruckanschlussverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt (§ 115 Abs. 1 S. 2 EnWG).

    Die Stadtwerke Norderney GmbH verlangt hiermit gegenüber allen Anschlussnehmern die Anpassung der bis einschließlich 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge an die entsprechenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes und der Niederdruckanschlussverordnung. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung vom auf diese Bekanntmachung folgenden Tag. Von der Anpassung ausgenommen ist § 4 Abs. 1 NAV (§ 115 Abs. 1 S. 2 EnWG, § 29 Abs. 1 NAV).

  • Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der Niederdruckanschlussverordnung gelten mit Wirkung vom 01 Januar 2007 die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Norderney GmbH, die die geltenden veröffentlichten Ergänzenden Bestimmungen ersetzen.
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