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01.04.2022 | Stadtwerke

Frühwarnstufe Gas – Was bedeutet das für Norderney?

Gasversorgung von Norderney aktuell sicher

Norderney – Am Mittwoch hat die Bundesregierung vorsorglich die Frühwarnstufe im Notfallplan Gas ausgerufen, da das Ministerium konkrete Hinweise dafür sieht, dass sich die Gas-Versorgung erheblich verschlechtern kann. Aufgrund des Ukraine Krieges hat Russland die Forderung gestellt, dass Gaslieferungen zukünftig in Rubel bezahlt werden sollen, die europäischen Regierungschefs haben diese Forderung abgelehnt.

Was bedeutet die Frühwarnstufe genau?
Die Ausrufung der Frühwarnstufe im Notfallplan Gas ist die erste von drei Eskalationsstufen (1. Frühwarnstufe, 2. Alarmstufe, 3. Notfallstufe). Es bedeutet nicht, dass ein akuter Gasmangel besteht. Die Frühwarnstufe ermöglicht aber, dass bereits vor dem möglichen Eintritt der weiteren Krisenstufen alle Vorbereitungen und Maßnahmen getroffen werden, die es braucht, um die wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen und Kunden so weit wie möglich zu vermeiden oder abzumildern. Sowohl die Bundesregierung als auch die Energiewirtschaft gehen davon aus, dass durch die bereits eingeleiteten Maßnahmen Versorgungsengpässe vermieden werden können.

Wie steht es um die Versorgungssicherheit von Norderney?
„Durch das Ausrufen der Frühwarnstufe ändert sich für unsere Gas- und Fernwärmekunden auf der Insel aktuell nichts. Als Stadtwerke Norderney sind wir uns der Verantwortung, das Netz sicher, zuverlässig und leistungsfähig zu betreiben bewusst und haben einen Krisenstab eingerichtet, der sich mit unseren Notfallplänen intensiv auseinandersetzt“, berichtet Holger Schönemann Geschäftsführer der Stadtwerke Norderney. „Als Stadtwerke beobachten wir die aktuelle Lage genau und bewerten sie regelmäßig entlang der bestehenden Vorsorgepläne neu.“

Wie sieht es mit dem nächsten Winter aus?
Zu Gasengpässen könnte es theoretisch erst im nächsten Winter kommen. Allerdings gibt es für so eine Situation Sicherungsmechanismen in Europa, die dann greifen werden. Dazu gehören zum Bespiel der garantierte Mindestfüllstand für die nationalen Gasspeicher und die Steigerung der Importe aus Förderländern wie den USA, Australien und Katar. Im Engpassfall steht den Netzbetreibern eine Reihe an Maßnahmen zur Verfügung wie beispielsweise Nutzung von Netzflexibilitäten, Fahrwegänderungen, Mengenverlagerungen zwischen Netzbetreibern, Kürzungen von Ausspeisungen auf Basis vertraglicher Ausgestaltungen. Grundsätzlich gilt dabei die Verpflichtung der Netzbetreiber, zunächst alle vertraglich vereinbarten Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihnen zur Verfügung stehen.

Sollte es dennoch zu etwaigen Versorgungsengpässen kommen, regeln die gesetzliche Notfallpläne nach dem „Leitfaden Krisenversorgung Gas“ wo Kürzungen entsprechend vorgenommen werden. Kürzungen bei den Verbrauchern sind dabei immer nur das letzte Mittel, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. In diesen Notfallplänen sind bestimmt Kundengruppen besonders geschützt. Dazu zählen Haushaltskunden, soziale Dienste und Einrichtungen (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Feuerwehr und Polizei) sowie kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Ihrer Energieversorgung wird oberste Priorität eingeräumt.

Norderney, 31.03.2022

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