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19.11.2020 | Insel

Anpassung der Gaspreise zum 1. Januar 2021

Der Ausstoß von Treibhausgasen bei der Erzeugung von Wärme, wie sie unter anderem auch bei der Wärmeerzeugung aus Erdgas anfallen,
bekommt einen Preis – den CO2-Preis. Die Bundesregierung möchte damit Anreize für ein umweltschonendes Verhalten setzen. Die Einnahmen aus dem CO2-Preis kommen direkt dem Klimaschutz zugute. Mit ihnen finanziert der Bund energieeffiziente Maßnahmen (zum Beispiel die Förderprogramme zur Gebäudesanierung) oder die Reduzierung der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) im Strombereich.
Der staatlich vorgegebene CO2-Preis wird künftig genauso wie Steuern und Abgaben in die Energiepreise einkalkuliert und beträgt
voraussichtlich 0,54 Cent brutto je Kilowattstunde. Die Preisanpassung ist zudem aufgrund steigender Entgelte für die Nutzung der Gasnetze erforderlich. Die Netzentgelte werden von den staatlichen Regulierungsbehörden insbesondere mit Blick auf Kosteneffizienz streng geprüft und genehmigt. Erfreulich für Sie ist, dass aufgrund unserer verbesserten Beschaffungskonditionen und dem Rückgang der
Bilanzierungsumlage nur ein Teil dieser vorgenannten Kosten von uns an Sie weitergeben werden. Ihr Arbeitspreis für Gas in der allgemeinen Grundversorgung wird sich zum 01.01.2021 insgesamt um 0,35 Cent brutto je Kilowattstunde erhöhen. Rechtsgrundlage und Voraussetzung dieser Preisanpassung sind die §§ 5 Abs. 2, 5 a GasGVV.

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