
Wichtiges zum 24 Stunden – Lieferantenwechsel
Am 6. Juni ist eine neue Vorgabe der Bundesnetzagentur in Kraft getreten, welche die Prozesse für den Wechsel des Energieversorgers erheblich beschleunigt: Die Festlegung zum sogenannten 24h-Lieferantenwechsel sieht vor, dass die technische Abwicklung eines Lieferantenwechsels künftig innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein muss.
Sobald sich ein Kunde für einen neuen Energielieferanten entscheidet, sind Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber verpflichtet, die notwendigen elektronischen Marktmeldungen werktags innerhalb von 24 Stunden auszutauschen und zu bearbeiten. Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt vorliegen.
Wichtig für Sie:
- Rückwirkende An- & Abmeldungen sind ab dem 06.06.2025 nicht mehr möglich. Auch nicht bei Leerstand!
- Vertraglich vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen sind einzuhalten.
- Ein Umzug muss mind. 14 Tage vorher angemeldet werden. Am besten schriftlich.
- Zur Vermeidung von unnötigen Kosten muss auch die Abmeldung spätestens 14 Tage vorab gemeldet werden. Am besten schriftlich.
Was ändert sich?
Durch die gesetzliche Vorgabe sind rückwirkende An- & Abmeldungen nicht mehr möglich. Das bedeutet: Wer umzieht muss sich, entsprechend der vertraglichen Regelung, rechtzeitig abmelden und spätestens 14-Tage vorher anmelden. Sonst klappt der Wechsel nicht rechtzeitig und kann zu unnötigen Kosten führen.
Der technische Systemwechsel muss werktags nun binnen 24 Stunden erfolgen. Dies erfolgt über die Marktlokations-ID (MaLo-ID), die jeder Verbrauchsstelle eindeutig zugeordnet ist. Stromanbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Marktlokation auf der Stromabrechnung auszuweisen. Daher teilen Sie uns bitte bestenfalls direkt Ihre Marktlokations-ID im Rahmen Ihrer Umzugsmeldung mit.
Sie haben noch offene Fragen wie z.B.:
Kann ein Versorger innerhalb von 24-Stunden gewechselt werden?
Wann melde ich meinen Umzug, damit er rechtzeitig bearbeitet werden kann?
Welche Daten benötige ich zur An- oder Abmeldung?
Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig melde?
Antworten hierzu und zu anderen häufigen Fragen finden Sie im folgenden Dokument. Oder kontaktieren Sie uns gerne unter oder telefonisch unter 04932 / 879 – 0 zu den gewohnten Öffnungszeiten.